Folge 7 -"Ehrenamtliche Richtertätigkeit in der hessischen Justiz" - Ein Gespräch mit Frank Woitaschek
Shownotes
Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat in der Rechtskultur eine lange Tradition. Im demokratischen Rechtsstaat ist sie Ausdruck von Verantwortungsbereitschaft und Solidarität mit unserem Gemeinwesen. Mit ihr erfolgt die demokratische Anbindung der „Im Namen des Volkes“ zu sprechenden Urteile. Dabei findet die Stärkung der Rechtsprechung durch das ehrenamtliche Richteramt auf vielfache Weise ihren Ausdruck: Den ausgebildeten Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt zur Seite gestellt, bringen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter die in den verschiedenen beruflichen Bereichen gesammelten Erfahrungen in die Beratung und Rechtsfindung ein. Die Justiz kommt ohne den engagierten Einsatz ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger nicht aus.
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Folge 7: “Ehrenamtliche Richtertätigkeit in der Justiz.” - Ein Gespräch mit
Folge 7: Frank Woitaschek
Folge 7: Adina Murrer
Folge 7: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast "Zeit für Justitia - der Justiztalk aus
Folge 7: Hessen". Mein Name ist Adina Murrer und ich wünsche uns eine spannende Sendung. Liebe
Folge 7: Zuhörerinnen und Zuhörer, herzlich willkommen zu einen neuen Podcastfolge. Ich bin heute
Folge 7: in Frankfurt und treffe Herrn Woitaschek, dem Präsidenten des Landesarbeitsgericht. Wir
Folge 7: wollen heute über das verantwortungsvolle Amt ehrenamtlicher Richterinnen und Richter
Folge 7: sprechen. Zunächst schlage ich vor, dass Sie uns Herr Woitaschek einen kurzen Einblick über
Folge 7: die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit geben.
Folge 7: Frank Woitaschek
Folge 7: Frau Murrer, hallo, mach ich natürlich sehr gerne. Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist
Folge 7: kurz und schnell erklärt - vor allem natürlich für die Entscheidung von Streitigkeiten
Folge 7: zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, das sind Kündigungsschutz, Verfahren,
Folge 7: Zahlungen, Streitigkeiten, Streitigkeiten über Zeugnisse und Abmahnungen, das ist ein
Folge 7: großer Bereich unserer Tätigkeit. Daneben aber auch gibt es sogenannte kollektive
Folge 7: Streitigkeiten. Das sind vor allen Dingen die zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern oder
Folge 7: umgedreht zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, je nachdem, wer sich an uns wenden.
Folge 7: Und zwar insbesondere Mitbestimmungsfragen, also Fragen über Arbeitszeit, über
Folge 7: bestimmte Ordnungsverhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb,
Folge 7: Gesundheitsschutz, großes Thema im Moment in der Corona Krise, also all diese
Folge 7: Mitbestimmungsrechte in Fragen. Wenn darüber Streitigkeiten entstehen, sind die
Folge 7: Arbeitsgerichte auch zur Entscheidung berufen. Und dann gibt es noch einen ganzen kleinen
Folge 7: Teil unserer Tätigkeit, der aber in der Öffentlichkeit in den zurückliegenden Jahren sehr
Folge 7: wahrgenommen wurde. Wir sind nämlich auch zuständig für die Entscheidungen in Streik-
Folge 7: Situationen, da wär die Frage, ob ein Streik rechtswidrig ist und unterbunden werden muss.
Folge 7: So erinnere ich an die Streiks bei der Bahn oder einen großen Flugbetrieb hier in
Folge 7: Deutschland, darüber hinaus die Fluglotsen und auch wenn da Fragen zu entscheiden
Folge 7: waren, sind da die Arbeitsgerichte zuständig und dann muss in diesen Fällen natürlich sehr
Folge 7: schnell entschieden werden. Und vor allen Dingen sind auch ganz viele Menschen davon
Folge 7: betroffen und deswegen wird das gerade in der Öffentlichkeit auch sehr wahrgenommen,
Folge 7: ist aber natürlich ein doch sehr kleiner Teil unserer Tätigkeiten.
Folge 7: Adina Murrer
Folge 7: Nun haben Sie es schon angesprochen, die Corona Krise hat natürlich auch die Gerichte zum
Folge 7: Teil lahmgelegt. Jetzt ist alles wieder etwas hochgefahren. Vielleicht können Sie uns auch
Folge 7: nochmal erzählen, wie die Arbeitsgerichtsbarkeit, speziell natürlich das Landesarbeitsgericht
Folge 7: mit der Corona Krise umgegangen ist, was sich in den Arbeitsabläufen verändert hat, in der
Folge 7: Arbeitsweise.
Folge 7: Frank Woitaschek
Folge 7: Natürlich hat uns auch Mitte März die Situation voll getroffen. Glücklicherweise trifft das
Folge 7: Wort lahmgelegt nicht ganz zu, weil wir bei den Arbeitsgerichten und auch beim hessischen
Folge 7: Landesarbeitsgericht, den Sitzungensbetrieb nicht vollständig nur auf Eilverfahren, also das,
Folge 7: was unbedingt und schnell entschieden werden muss, reduziert haben, sondern wir haben
Folge 7: darüber hinaus auch Kündigungsverfahren weiter entschieden, mit Blick darauf, dass auch
Folge 7: dort der Zeitdruck natürlich da ist.
Folge 7: Die Menschen wollen verständlicherweise eine Entscheidung schnell, was ihr
Folge 7: Arbeitsverhältnis anbelangt, sowohl die Arbeitnehmer wie die Arbeitgeber auch. Und
Folge 7: insoweit war das zwar reduziert, aber nicht vollständig lahmgelegt und wir haben dann auch
Folge 7: schon recht frühzeitig ab Ende April wieder begonnen, den Sitzungsbetrieb hochzufahren.
Folge 7: Also über das, was wir ohnehin gemacht haben, natürlich unter Berücksichtigung von
Folge 7: Schutzmaßnahmen, die wir auch jetzt immer noch fortentwickeln. Also wir versuchen auch
Folge 7: im Moment noch besser zu werden, jeden Tag machen wir uns natürlich auch die
Folge 7: Erfahrungen der letzten Woche zunutze. Und seit dem 11. Mai ist es so, dass man eigentlich
Folge 7: vom Sitzungsbetrieb wieder im Normalbetrieb sprechen kann, ja. Wir haben in den
Folge 7: Sitzungssälen natürlich Plexiglas, sofern das gewünscht ist, da, wo die Abstände
Folge 7: unproblematisch eingehalten werden können, nicht. Wir haben zusätzliche, wir nennen das
Folge 7: Sitzungsmanager, also externes Personal, die auf den Gängen dafür sorgen, jedenfalls dafür
Folge 7: sorgen sollen, manche sind auch nicht ganz Bewerber auf Anhieb, die zu uns kommen, dass
Folge 7: der Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten wird. Sie schauen darüber hinaus,
Folge 7: dass gut gelüftet wird, sowohl in den Gängen selbst wie auch in den Sitzungssälen, wenn
Folge 7: Unterbrechungen da sind, sie desinfizieren dann auch die Kontaktfläche - also all das sind
Folge 7: Dinge, um die wir uns bemüht haben.
Folge 7: Darüber hinaus sind wir auch zu räumlicher und zeitliche Entzerrung gekommen. Also wir
Folge 7: haben den Korridor, in dem verhandelt wird, erheblich ausgedehnt. Hier in Frankfurt,
Folge 7: sowohl beim Arbeitsgericht wie auch beim Landesarbeitsgericht, können wir jetzt
Folge 7: verhandeln zwischen 9 und 19 Uhr und machen das auch und diese zeitliche Entzerrung
Folge 7: führt natürlich auch dazu, dass weniger Menschen auf einmal im Gebäude sind und das ist
Folge 7: natürlich in Anbetracht des fortbestehenden Infektionsrisiko natürlich angenehm und
Folge 7: hilfreich.
Folge 7: Ansonsten ist es so, das will ich auch in dem Zusammenhang ansprechen, dass wir natürlich
Folge 7: zum einen die Bediensteten des Landes Hessen haben, also den nicht richterlichen Teil, die
Folge 7: richterlichen Kolleginnen und Kollegen, die, und das muss ich wirklich sehr lobend
Folge 7: erwähnen, in dieser Zeit von Anbeginn an dabeigeblieben sind, sich haben nicht erschrecken
Folge 7: lassen von den Infektionensgeschehen. Aber es kommt noch eine weitere Gruppe an
Folge 7: Menschen hinzu, die für unsere Rechtsprechung absolut notwendig sind und da meine ich
Folge 7: die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und auch das will ich hier ganz positiv
Folge 7: erwähnen und ansprechen, die auch, obwohl auch dort sehr viel ältere Menschen dabei
Folge 7: sind, die durchaus für sich in Anspruch nehmen können, zu der Risikogruppe zu gehören, die
Folge 7: möglicherweise auch vielleicht gesundheitliche Einschränkungen haben. Aber alle, wirklich
Folge 7: durchweg alle, sind dabeigeblieben, konnten geladen werden zu den Sitzungen, denn wir
Folge 7: können Urteile nur fällen, wenn sowohl in der ersten wie auch in der zweiten Instanz, wenn
Folge 7: die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der mündlichen Verhandlung dabei sind.
Folge 7: Und deswegen ist das von entscheidender Bedeutung und auch da gilt mein Dank dieser
Folge 7: Gruppe an Personen, die wirklich dabei geblieben sind und sich eingesetzt haben für uns.
Folge 7: Adina Murrer
Folge 7: Es gibt neben den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern auch Schöffinnen, Schöffe und
Folge 7: Geschworene. Könnten Sie uns einmal bitte erklären, worin die Unterschiede liegen?
Folge 7: Frank Woitaschek
Folge 7: Ich will es gerne mal versuchen, da wir in der Arbeitsgerichtsbarkeit nur, in
Folge 7: Anführungszeichen, ehrenamtliche Richter haben. Also letztlich ist das Verständnis vielleicht
das Grundlegende. Zunächst einmal: All das sind Begrifflichkeiten, die für die Beteiligung von
das Grundlegende. Zunächst einmal: Bürgerinnen und Bürger an der Urteilsfindung stehen. Das haben wir in allen Bereichen
das Grundlegende. Zunächst einmal: unserer Gerichtsbarkeiten in Deutschland, dass wir mit ehrenamtlichen Richtern zu tun
das Grundlegende. Zunächst einmal: haben. Die Begrifflichkeit Schöffe ist dann etwas, was aus dem Strafverfahren kommt. Das
das Grundlegende. Zunächst einmal: sind die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, oder auch Laienrichter nennen wir ja alle
das Grundlegende. Zunächst einmal: durchaus auch umgangssprachlich hier diese Personen, die in den Hauptverhandlung bei der
das Grundlegende. Zunächst einmal: Strafgerichten dabei sind.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Der Begriff Geschworener ist jetzt einer, den wir in der Bundesrepublik so nicht mehr
das Grundlegende. Zunächst einmal: verwenden. Wir haben zwar noch Schwurgerichte, so nennen wir die Großen Strafkammer
das Grundlegende. Zunächst einmal: soweit ich weiß, es ist nicht mein Bereich, das Strafrecht, aber ich bin mir sicher, dass es so
das Grundlegende. Zunächst einmal: ist. Aber auch da sprechen wir nicht mehr von Geschworenen, sondern sprechen von
das Grundlegende. Zunächst einmal: Schöffin und Schöffen. Aber der große Unterschied ist, dass bei den Schöffin und Schöffen
das Grundlegende. Zunächst einmal: eine Verpflichtung besteht, also das kann jede Bürgerin, jeden Bürger treffen, dass man
das Grundlegende. Zunächst einmal: herangezogen wird, das ist bei den Arbeitsgerichten etwas anders.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Adina Murrer
das Grundlegende. Zunächst einmal: Wo kommt denn eigentlich diese Tätigkeit her? Also dass es neben den Berufsrecht dann
das Grundlegende. Zunächst einmal: auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter gibt?
das Grundlegende. Zunächst einmal: Frank Woitaschek
das Grundlegende. Zunächst einmal: Ja, historisch verorten lässt sich das in der Demokratiebewegung 18./19. Jahrhundert.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Letztlich ging es um die Kontrolle der Richterinnen und Richter. Aus der Ecke kommt das und
das Grundlegende. Zunächst einmal: die Tradition der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist
das Grundlegende. Zunächst einmal: schon sehr lang, es geht zurück auf das Gewerbegerichtsgesetz von 1890. Da war
das Grundlegende. Zunächst einmal: festgeschrieben erstmals, dass die Besetzung der Arbeitsgerichte aus Berufsrichter und
das Grundlegende. Zunächst einmal: ehrenamtlicher Richterinnen und Richtern besteht, dürften damals allerdings fast
das Grundlegende. Zunächst einmal: ausschließlich Männer gewesen sein, also Richter.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Soweit hat das in der Arbeitsgerichtsbarkeit auch schon eine lange, sehr lange Tradition
das Grundlegende. Zunächst einmal: historisch betrachtet und es wird auch heute von allen beteiligten Kreisen, die mit der
das Grundlegende. Zunächst einmal: Arbeitsgerichtsbarkeit zu tun haben, in außerordentlichem Maße begrüßt, dass wir auch mit
das Grundlegende. Zunächst einmal: ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzte Spruchkammer haben.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Adina Murrer
das Grundlegende. Zunächst einmal: Warum ist es denn überhaupt notwendig, ehrenamtliche Richterinnen und Richter, also
das Grundlegende. Zunächst einmal: auch keine Berufsrichter, in das Urteil bzw. in Gerichtsverfahren mit einzubinden?
das Grundlegende. Zunächst einmal: Frank Woitaschek
das Grundlegende. Zunächst einmal: Die Einbindung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist natürlich zum einen der
das Grundlegende. Zunächst einmal: Kontrolle der Berufsrichterinnen und -richter geschuldet, das ist dieses traditionelle
das Grundlegende. Zunächst einmal: Argument aus der Historie gewachsen. Heute steht natürlich für uns im Vordergrund, die
das Grundlegende. Zunächst einmal: Beteiligung der Sachkunde, der Erfahrungen aus dem Berufsleben in den jeweiligen
das Grundlegende. Zunächst einmal: Kammern der Arbeitsgerichte, es hilft bei der Akzeptanz der Entscheidung. Das ist auch in
das Grundlegende. Zunächst einmal: der Praxis immer wieder zu beobachten, dass, wenn das Verfahren vielleicht nicht so ganz
das Grundlegende. Zunächst einmal: glücklich in der mündlichen Verhandlung verläuft, dass Blickkontakt aufgenommen wird mit
das Grundlegende. Zunächst einmal: der Seite, entweder Arbeitnehmer oder Arbeitgeberseite, von der man sich dann vielleicht
das Grundlegende. Zunächst einmal: Hilfe erhofft. Und da wir feste Sitzordnung haben, ist es nämlich so, dass vom Vorsitzenden
das Grundlegende. Zunächst einmal: aus betrachtet der Arbeitgeber Beisitzer immer rechts und der Arbeitnehmer Beisitzer links
das Grundlegende. Zunächst einmal: sitzt, weiß man auch, auf welche Seite man schauen muss, sondern an wen man sich Hilfe
das Grundlegende. Zunächst einmal: suchend versuchen kann zu wenden. Aber das ist natürlich auch ein Punkt, dass es einfach
das Grundlegende. Zunächst einmal: darum geht, die Akzeptanz zu schaffen, dass es letztlich eine einheitliche Entscheidung einer
das Grundlegende. Zunächst einmal: Kammer ist, besetzt mit einer Berufsrichterin, einem Berufsrichter und ehrenamtlichen
das Grundlegende. Zunächst einmal: Richtern, jeweils von der Arbeitnehmer und der Arbeitgeberseite. Aber gerade natürlich
das Grundlegende. Zunächst einmal: wichtig die Vermittlung der Praxis in den Entscheidungen selbst bei der
das Grundlegende. Zunächst einmal: Entscheidungsfindung.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Adina Murrer
das Grundlegende. Zunächst einmal: Was muss man denn als ehrenamtlicher Richter oder ehrenamtliche Richterin mitbringen,
das Grundlegende. Zunächst einmal: um beispielsweise jetzt am Landesarbeitsgericht tätig zu werden? Welche Voraussetzungen
das Grundlegende. Zunächst einmal: müssen erfüllt sein?
das Grundlegende. Zunächst einmal: Frank Woitaschek
das Grundlegende. Zunächst einmal: Voraussetzungen, um ehrenamtliche Richterinnen oder Richter in der Arbeitsgerichtbarkeit
das Grundlegende. Zunächst einmal: zu werden, welche, in dem Zusammenhang nochmal gesagt, das Interessante ist ja, dass wir
das Grundlegende. Zunächst einmal: durch alle drei Instanzen ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben. Also sowohl bei
das Grundlegende. Zunächst einmal: den beiden Tatsachen Instanzen, bei den Arbeitsgerichten und dem Landesarbeitsgericht,
das Grundlegende. Zunächst einmal: aber auch beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt gibt es ehrenamtliche Richterinnen und
das Grundlegende. Zunächst einmal: Richter in den Senaten. Und das Modell, was der Gesetzgeber sich vorstellt, ist, dass man
das Grundlegende. Zunächst einmal: eine gewisse Erfahrung sammelt und durch die Instanzen geht.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Das ist aber nicht zwingend. Zwingende Voraussetzung ist aber ein Mindestalter, das liegt
das Grundlegende. Zunächst einmal: bei den Arbeitsgerichten bei 25, bei den Landesarbeitsgericht bei 30 und mit 35 Jahren darf
das Grundlegende. Zunächst einmal: man dann auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Bundesarbeitsgericht werden.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Dazu ist die Voraussetzung eine weitere, dass man, jedenfalls was die Arbeitsgerichte
das Grundlegende. Zunächst einmal: angeht, im Bezirk des Arbeitsgerichts wohnen oder arbeiten muss. Das ist dann bei den
das Grundlegende. Zunächst einmal: Landesarbeitsgericht, weil sich das auch für das ganze Land Hessen erstreckt, natürlich
das Grundlegende. Zunächst einmal: etwas einfacher, sein Wohnsitz oder seine Arbeitsstelle in Hessen zu haben.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Und beim Bundesarbeitsgericht kommt noch eine spezielle Expertise hinzu, da steht nämlich
das Grundlegende. Zunächst einmal: im Gesetz drin, man soll besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des
das Grundlegende. Zunächst einmal: Arbeitslebens haben, was auch immer das genau im Einzelnen heißen mag.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Adina Murrer
das Grundlegende. Zunächst einmal: Wie kann ich nun das Amt der ehrenamtlichen Richtertätigkeit aufnehmen? Kann man sich
das Grundlegende. Zunächst einmal: dafür beispielsweise bewerben?
das Grundlegende. Zunächst einmal: Frank Woitaschek
das Grundlegende. Zunächst einmal: Bewerben wäre gut. Also das funktioniert vielleicht zum Teil. Also das Vorschlagsrecht liegt
das Grundlegende. Zunächst einmal: bei den Gewerkschaften und bei den Arbeitgeberverbänden. Die erstellen Listen und aus
das Grundlegende. Zunächst einmal: diesen Listen werden letztlich die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter durch das
das Grundlegende. Zunächst einmal: Ministerium, hier in Hessen ist es das Justizministerium, ernannt und ausgewählt, und zwar
das Grundlegende. Zunächst einmal: in einem angemessenen Verhältnis. Also das sollen zu gleichen Teilen ehrenamtliche
das Grundlegende. Zunächst einmal: Richterinnen und Richter aus dem Arbeitnehmer Bereich wie aus dem Arbeitgeberbereich
das Grundlegende. Zunächst einmal: sein. Ich will vielleicht nochmal ganz kurz ausholen, Frau Murrer, es gibt natürlich auch
das Grundlegende. Zunächst einmal: Situationen, in denen man nicht ehrenamtlicher Richter werden kann. Also es gibt auch
das Grundlegende. Zunächst einmal: Ausschlusskriterien. Dazu gehört einmal die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
das Grundlegende. Zunächst einmal: und gewisse Vorstrafen. Also wenn es da eine Voraussetzung in der Hinsicht fehlt, dann
das Grundlegende. Zunächst einmal: kann kann man nicht ehrenamtliche Richter oder Richterin werden. Auch wenn man nicht
das Grundlegende. Zunächst einmal: das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt und das letztlich ist dann bedeutend, wenn
das Grundlegende. Zunächst einmal: die deutsche Staatsbürgerschaft fehlt. Und ein dritter Punkt, aber der, glaube ich, ist auch
das Grundlegende. Zunächst einmal: für jeden verständlich, ich kann auch dann nicht ehrenamtliche Richterin oder Richter in der
das Grundlegende. Zunächst einmal: Arbeitsgerichtsbarkeit werden, wenn ich selbst an einem Arbeitsgericht beschäftigt bin.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Das ist glaube ich auch naheliegend. Ansonsten ist es wie gesagt so, die Bestellung erfolgt
das Grundlegende. Zunächst einmal: durch das Ministerium und zwar jeweils auf fünf Jahre. Und in dieser Zeit ist man bestellt
das Grundlegende. Zunächst einmal: und wird dann über die Geschäftsverteilung eines jeden Gerichtes, einem Spruchkörper, so
das Grundlegende. Zunächst einmal: nennen wir die Kammern, zugewiesen. Da gibt es dann Listen und aus diesen Listen werden
das Grundlegende. Zunächst einmal: die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter herangezogen. Und das geschieht natürlich
das Grundlegende. Zunächst einmal: nicht beliebig, sondern da es auch bei den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern so ist,
das Grundlegende. Zunächst einmal: dass das natürlich neutrale, unabhängige Richterinnen und Richter sind und es darf dieses
das Grundlegende. Zunächst einmal: System natürlich nicht willkürlich sein, sondern sie müssen nach einem bestimmten Prinzip
das Grundlegende. Zunächst einmal: geladen werden, um letztlich, und das ist wieder sehr wichtig, auch dem Recht auf den
das Grundlegende. Zunächst einmal: gesetzlichen Richter genüge zu tun. Das ist etwas, was im Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des
das Grundlegende. Zunächst einmal: Grundgesetzes steht, dass nämlich jeder seinem gesetzlichen Richter nicht entzogen werden
das Grundlegende. Zunächst einmal: darf. Das heißt, wir müssen nachweisen können, jederzeit, warum eine bestimmte
das Grundlegende. Zunächst einmal: ehrenamtliche Richterin, ein bestimmter ehrenamtlicher Richter zu einem Termin geladen
das Grundlegende. Zunächst einmal: wurde und damit Teil des an diesem Tag tätigen Spruchkörpers war und einen bestimmten
das Grundlegende. Zunächst einmal: Fall entscheiden durfte.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Wenn da Fehler gemacht werden, dann kann das auch im Nachgang sehr unangenehm
das Grundlegende. Zunächst einmal: werden. Beispielsweise beim Landesarbeitsgericht ist das ein absoluter Revisionsgrund,
das Grundlegende. Zunächst einmal: wenn das Gericht in dieser Hinsicht nicht ordnungsgemäß besetzt ist, das heißt, wenn wir
das Grundlegende. Zunächst einmal: einen Fehler gemacht haben bei der Ladung einer ehrenamtlichen Richterin oder eines
das Grundlegende. Zunächst einmal: ehrenamtlichen Richters. Deswegen ist es auch besonders wichtig für die Mitarbeiterinnen
das Grundlegende. Zunächst einmal: und Mitarbeiter der Service Einheiten, so nennen wir hier die Geschäftsstellen der Gerichte,
das Grundlegende. Zunächst einmal: zu dokumentieren, wenn beispielsweise jemand wegen Urlaub oder Krankheit oder
das Grundlegende. Zunächst einmal: beruflicher Verhinderung absagen, eine andere Person geladen werden muss, das muss
das Grundlegende. Zunächst einmal: ordnungsgemäß dokumentiert sein, damit es jederzeit nachvollzogen werden kann.
das Grundlegende. Zunächst einmal: Adina Murrer
das Grundlegende. Zunächst einmal: Herr Woitaschek, werfen wir einen Blick in die Praxis. Wie kann man sich nun die Ausübung
das Grundlegende. Zunächst einmal: der ehrenamtlichen Richter-Tätigkeit vorstellen und welche Rechte haben diese
das Grundlegende. Zunächst einmal: Ehrenamtler?
das Grundlegende. Zunächst einmal: Frank Woitaschek
das Grundlegende. Zunächst einmal: Vielleicht zum äußeren Ablauf zunächst gesagt. Es gibt so eine Faustformel, dass jeder circa
das Grundlegende. Zunächst einmal: einmal im Vierteljahr drankommt. Das gilt sowohl für die erste wie die zweite Instanz. Und
dieses Drankommen sieht so aus: Sie werden ordnungsgemäß geladen durch die Gerichte,
dieses Drankommen sieht so aus: müssen das auch bestätigen. Und in der ersten Instanz werden an einem Sitzungstag in der
dieses Drankommen sieht so aus: Regel deutlich mehr Verfahren verhandelt als es in der Berufungsinstanz ist. Und deswegen
dieses Drankommen sieht so aus: ist es nicht möglich, den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern organisatorisch nicht
dieses Drankommen sieht so aus: möglich, im Vorfeld quasi eine Kopie oder Auszüge aus der Akte zu schicken. Das heißt, die
dieses Drankommen sieht so aus: Vorbereitung auf die eigentliche Sitzung findet dann am jeweiligen Sitzungstag statt, indem
dieses Drankommen sieht so aus: man gemeinsam bespricht, welche Fälle anstehen. Es ist allerdings auch so, wenn man das
dieses Drankommen sieht so aus: möchte, als ehrenamtliche Richterinnen und Richter, man kann auch vorab in die Akten
dieses Drankommen sieht so aus: schauen, kann dann einen Termin vereinbaren, vorher kommen. Das schaffen aber die
dieses Drankommen sieht so aus: wenigsten in der Regel, weil sie natürlich selbst auch berufstätig sind und unter Zeitdruck
dieses Drankommen sieht so aus: natürlich steht. Ein Verhandlungstag dauert dann in der Regel von 9 bis 13, manchmal auch
dieses Drankommen sieht so aus: 14, 15 Uhr. Je nachdem, wie lange die Verfahren sich rausziehen und was die Frage jetzt der
dieses Drankommen sieht so aus: stillen Berechtigung oder der Wertigkeit, ich will es mal so salopp bezeichnen, der
dieses Drankommen sieht so aus: Berufsrichterin des Berufsrichters und dann der ehrenamtlich ehrenamtlichen Richterinnen
dieses Drankommen sieht so aus: und Richter anbelangt, ist es so, dass die Spruchkörper, also die Kammern in der ersten und
dieses Drankommen sieht so aus: zweiten Instanz jeweils mehrheitlich mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzt
dieses Drankommen sieht so aus: sind, weil wir haben einen Berufsrichter, eine Berufsrichterin und jeweils dann eine
dieses Drankommen sieht so aus: ehrenamtliche Richterin, einen ehrenamtlichen Richter von Arbeitgeber- und
dieses Drankommen sieht so aus: Arbeitnehmerseite.
dieses Drankommen sieht so aus: Das heißt wiederum, wenn es zu einem Urteil kommt und man sich bespricht und man sich
dieses Drankommen sieht so aus: nicht einigen kann, muss man abstimmen. Das wäre das Prozedere, natürlich findet das alles
dieses Drankommen sieht so aus: hinter verschlossenen Türen statt, weil das Beratungsgeheimnis des jeweiligen
dieses Drankommen sieht so aus: Spruchkörpers der Kammer ist. Aber das muss da besprochen werden und wenn die sich
dieses Drankommen sieht so aus: nicht einig werden, müssen sie abstimmen. Dann ist die Situation so, dass tatsächlich ein
dieses Drankommen sieht so aus: Mann als Berufsrichterin, als Berufsrichter auch überstimmt werden kann, mit der weiteren
dieses Drankommen sieht so aus: Folge, dass man dann ein Urteil schreibt, hinter dem man eigentlich nicht steht, aber so ist
dieses Drankommen sieht so aus: das. Und wenn man natürlich auch im Urteilstext nicht zu erkennen geben darf, wie denn
dieses Drankommen sieht so aus: letztlich diese Entscheidung zustande gekommen ist, weil das ist Beratungsgeheimnis der
dieses Drankommen sieht so aus: jeweiligen Kammer
dieses Drankommen sieht so aus: Adina Murrer
dieses Drankommen sieht so aus: Ist Ihnen das vielleicht schon mal passiert?
dieses Drankommen sieht so aus: Frank Woitaschek
dieses Drankommen sieht so aus: Frau Murrer, da der Fall über 20 Jahre zurückliegt, erzähle ich's gerne. Also mir ist als junger
dieses Drankommen sieht so aus: Richter tatsächlich so eine Situation passiert und ich sage mal ganz kurz, worum es ging. Es
dieses Drankommen sieht so aus: ging um die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin der Personalabteilung eines großen
dieses Drankommen sieht so aus: Supermarktes und deren Aufgabe war, sie musste auf das Zeiterfassungssystem achten. Also
dieses Drankommen sieht so aus: sie hatte die Berechtigung, auch dort erfasste Arbeitszeiten im Nachhinein zu ändern, was
dieses Drankommen sieht so aus: immer wieder erforderlich ist, wenn Arbeitszeit elektronisch erfasst wird. Und diese
dieses Drankommen sieht so aus: Möglichkeit hat sie genutzt, dann hat sie sich selbst etliche Stunden immer zukommen
dieses Drankommen sieht so aus: lassen, die sie tatsächlich gar nicht gearbeitet hatte.
dieses Drankommen sieht so aus: Und das über ganz viele Jahre. Und irgendwann flog das auf mit der Konsequenz, sie wurde
dieses Drankommen sieht so aus: fristlos gekündigt. Für mich als junger Richter ein glasklarer Fall in der Vorbereitung, weil an
dieses Drankommen sieht so aus: der fristlose Kündigung gab's nichts zu deuteln. Es kam dann in der Beratung etwas anders,
dieses Drankommen sieht so aus: weil ich hatte zwei von mir sehr geschätzte ehrenamtliche Richter. Der eine Personalleiter
dieses Drankommen sieht so aus: eines großen Unternehmens, der andere sogar Gesamt-Betriebsratsvorsitzende eines sehr
dieses Drankommen sieht so aus: großen Chemieunternehmens und beide waren sich einig, da braucht man keine Kündigung,
dieses Drankommen sieht so aus: da tut's auch eine Abmahnung, die sollte weiterarbeiten dürfen. Das hat mich natürlich in
dieses Drankommen sieht so aus: größere Schwierigkeiten gestürzt. Ich wusste jetzt nicht so richtig wie mit der Situation
dieses Drankommen sieht so aus: umzugehen. Und wir haben dann ziemlich lange besprochen, uns hinter den verschlossenen
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Wir haben eine Art Vergleich
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: beschlossen, wenn ich das so nennen darf. Sie ist dann mit einer ordentlichen Kündigung in
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: der ersten Instanz, die haben wir als rechtmäßig erachtet, und die außerordentliche
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Kündigung, die ausgesprochen war, für unwirksam erklärt. Das hat allerdings in der
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Berufungsinstanz nicht gehalten. Ich habe dann die Akte ein Jahr später zurückbekommen
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: und dann war die fristlose Kündigung bestätigt, weil es an der auch rein juristisch betrachtet
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: kein vorbeigehen gab.
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Adina Murrer
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Sie haben zu Beginn erwähnt, dass man für mindestens fünf Jahre herangezogen werden
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: kann. Gibt es auch eine Möglichkeit vorher, sich dieser ehrenamtlichen Tätigkeit zu
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: entziehen?
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frank Woitaschek
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Es gibt die Möglichkeit, das ehrenamtliche Richteramt vorzeitig niederzulegen. So nennt das
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Gesetz das beispielsweise, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat oder aus
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: gesundheitlichen Gründen daran gehindert ist, das Amt ordnungsgemäß wahrzunehmen.
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Auch wenn man durch diese ehrenamtliche Tätigkeit eben so in Anspruch genommen wird,
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: dass die Übernahme einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit für die Allgemeinheit, und
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: letztlich auch besteht die Möglichkeit für die die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter,
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: die schon seit zehn Jahren das Amt ausüben, die haben dann die Berechtigung, auch dieses
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Amt niederzulegen.
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Es kann auch aus anderen Gründen zu einer vorzeitigen Beendigung kommen. Und zwar
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: nennen wir das Amtsentbindungen. Eine Amtsentbindung ist immer dann möglich, wenn im
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Nachhinein herauskommt, dass eine Voraussetzung gefehlt hat, also beispielsweise
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: vielleicht das Mindestalter nicht gestimmt hat, aber eher die Voraussetzung, dass man nicht
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: berufstätig oder nicht wohnhaft ist im Bezirk des jeweiligen Arbeitsgericht. Sollte so etwas
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: bekanntwerden, gibt's die Möglichkeit, einen Antrag auf Amtsentbindungen zu stellen. Der
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: kann durch das Ministerium oder durch die betreffende Person selbst gestellt werden und
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: darüber entscheidet dann eine Kammer des Landesarbeitsgerichts, ob das rechtmäßig ist
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: oder nicht. Genau das Gleiche gilt, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich wegfallen,
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: sollte man weder seinen Wohnsitz noch seine Arbeitsstelle im Bezirk des jeweiligen
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Arbeitsgerichts haben. Auch dann wird man vom Amt entbunden. Das muss aber durch
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: gerichtliche Entscheidung geschehen und bis zu dieser gerichtlichen Entscheidung ist man
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: auch weiter verpflichtet, als ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig zu sein.
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Adina Murrer
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Also ist eine Versetzung in einen anderen Bezirk auch nicht möglich?
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frank Woitaschek
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Also eine Versetzung ist leider nicht möglich. Aber in der Tat ist es so, Frau Murrer, dass sich
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: die ehrenamtlichen Richter dann immer wieder melden und fragen "Wie sieht das denn
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: aus? Ich gehe jetzt entweder sogar in ein anderes Bundesland oder ziehe jedenfalls in einen
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Bezirk eines anderen Arbeitsgerichts hier in Hessen, kann ich dort weiter tätig werden?“,
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: und dann ist es aber so, dass ich zunächst darauf verweisen muss, da liegt ein
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Amtsentbindungsgrund vor, aber dann kann man sich natürlich dort wieder vorschlagen
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: lassen und kann dann auch zu ehrenamtlicher Richter neue Richter ernannt werden.
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Adina Murrer
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Erhalten die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter auch eine Art
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit?
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frank Woitaschek
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Ja, also eine Aufwandsentschädigung wird gezahlt, da es ein Ehrenamt ist. Kann man
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: natürlich. Oder soll man nichts damit verdienen? Aber man soll natürlich auch nicht mit
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: irgendwelchen Beträgen Verluste eingehen, deswegen kriegt man natürlich die entgangene
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Arbeitsvergütung ersetzt für diese Stunden, die man hier als ehrenamtliche Richterinnen
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: oder Richter verbringt und darüber hinaus auch wenn natürlich Fahrtkosten, Parkkosten
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: oder alle diese Dinge, die anfallen können, die werden ersetzt durch uns.
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Adina Murrer
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Muss dann auch eine Art Mindestanzahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter tätig sein,
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: um den Geschäftsbereich behaupt aufrechtzuerhalten? Sie haben es übrigens schon mal
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: angedeutet und vielleicht auch noch die Frage nachgestellt, wie viele ehrenamtliche
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Richterinnen und Richter gibt es denn derzeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit?
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frank Woitaschek
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Im Moment ist es so, dass wir rund 2400 ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit haben in beiden Instanzen. Und diese Zahl wird auch
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: immer sorgfältig ermittelt anhand der Kammern und die einzelnen Gerichte müssen da
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: entsprechende Meldung machen, wie viele Richterinnen und Richter sind ausgeschieden
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: und dann wird ermittelt, wie viele neu ernannt werden müssen. Also man achtet schon,
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: oder wir achten sehr genau darauf, das Ministerium, dass diese Zahl auch stimmt, sodass die
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Belastung natürlich auch für die Einzelnen nicht zu hoch wird.
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Denn daran will ich nochmal erinnern, alle machen das wegen ihrer Berufstätigkeit an, sie
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: machen es gerne. Viele machen es auch, um für sich selbst etwas mitzunehmen, was mit
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Sicherheit auch empfehlenswert ist. Also wenn man in dieser Verhandlungssituation dort
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: über arbeitsrechtliche Fälle entscheidet, kann man immer etwas mitnehmen für die eigene
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Tätigkeit, sei es als Betriebsrat oder als Personalrat.
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Adina Murrer
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Sie haben bereits erwähnt, dass auch sogenannte Listen angefertigt werden, vielleicht
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: werden hierbei auch die Geschlechter erfasst. Wie sieht denn das Verhältnis der
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus? Ist es ausgewogen oder sind beispielsweise
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: mehr Männer oder mehr Frauen tätig?
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frank Woitaschek
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Das Verhältnis ist leider nicht ausgewogen und wir haben ungefähr ein Drittel Frauen und
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: zwei Drittel Männer und das entspricht auch nicht dem Geschlechterverhältnis bei den
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Da sind Frauen durchaus in der Mehrheit, auch wenn
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: man die sieben Arbeitsgerichte betrachtet. In Hessen werden fünf von Frauen geleitet und
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: zwei von Männern. Also die Frauen sind unter den Berufsrichterinnen und den
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Berufsrichtern recht stark repräsentiert und das findet sich bei den ehrenamtlichen
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Richterinnen und Richtern leider nicht so. Insoweit würde ich persönlich mir wünschen, dass
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: wir auch noch deutlich mehr Frauen unter den erlangten Richterinnen und Richtern haben
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: können.
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Adina Murrer
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Herr Woitaschek, mit diesen Worten sind wir am Ende unseres Gesprächs. Vielen Dank für
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: die spannenden Einblicke in die durchaus wichtige Tätigkeit ehrenamtlicher Richterinnen
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: und Richter. Vielleicht kann sich jetzt auch der eine oder andere Zuhörer bzw. Zuhörerinnen
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: für dieses Amt begeistern.
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frank Woitaschek
Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frau Murrer, das würde mich freuen. Ich kann nur für die Tätigkeit werben und kann sagen,
jeder kann für sich was mitnehmen. Und vor allen Dingen: Es ist ein Ehrenamt, es ist eine
jeder kann für sich was mitnehmen. Und vor allen Dingen: Tätigkeit für die Gesellschaft und von äußerster Wichtigkeit.
jeder kann für sich was mitnehmen. Und vor allen Dingen: Adina Murrer
jeder kann für sich was mitnehmen. Und vor allen Dingen: Auch ich bedanke mich bei Ihnen für das Zuhören und freue mich schon auf die nächste
jeder kann für sich was mitnehmen. Und vor allen Dingen: Folge, wenn es wieder heißt Zeit für "Justitia der Justiztalk aus Hessen".
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