Folge 7 -"Ehrenamtliche Richtertätigkeit in der hessischen Justiz" - Ein Gespräch mit Frank Woitaschek

Shownotes

Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat in der Rechtskultur eine lange Tradition. Im demokratischen Rechtsstaat ist sie Ausdruck von Verantwortungsbereitschaft und Solidarität mit unserem Gemeinwesen. Mit ihr erfolgt die demokratische Anbindung der „Im Namen des Volkes“ zu sprechenden Urteile. Dabei findet die Stärkung der Rechtsprechung durch das ehrenamtliche Richteramt auf vielfache Weise ihren Ausdruck: Den ausgebildeten Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt zur Seite gestellt, bringen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter die in den verschiedenen beruflichen Bereichen gesammelten Erfahrungen in die Beratung und Rechtsfindung ein. Die Justiz kommt ohne den engagierten Einsatz ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger nicht aus.

Transkript anzeigen

Folge 7: “Ehrenamtliche Richtertätigkeit in der Justiz.” - Ein Gespräch mit

Folge 7: Frank Woitaschek

Folge 7: Adina Murrer

Folge 7: Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast "Zeit für Justitia - der Justiztalk aus

Folge 7: Hessen". Mein Name ist Adina Murrer und ich wünsche uns eine spannende Sendung. Liebe

Folge 7: Zuhörerinnen und Zuhörer, herzlich willkommen zu einen neuen Podcastfolge. Ich bin heute

Folge 7: in Frankfurt und treffe Herrn Woitaschek, dem Präsidenten des Landesarbeitsgericht. Wir

Folge 7: wollen heute über das verantwortungsvolle Amt ehrenamtlicher Richterinnen und Richter

Folge 7: sprechen. Zunächst schlage ich vor, dass Sie uns Herr Woitaschek einen kurzen Einblick über

Folge 7: die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit geben.

Folge 7: Frank Woitaschek

Folge 7: Frau Murrer, hallo, mach ich natürlich sehr gerne. Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist

Folge 7: kurz und schnell erklärt - vor allem natürlich für die Entscheidung von Streitigkeiten

Folge 7: zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, das sind Kündigungsschutz, Verfahren,

Folge 7: Zahlungen, Streitigkeiten, Streitigkeiten über Zeugnisse und Abmahnungen, das ist ein

Folge 7: großer Bereich unserer Tätigkeit. Daneben aber auch gibt es sogenannte kollektive

Folge 7: Streitigkeiten. Das sind vor allen Dingen die zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern oder

Folge 7: umgedreht zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, je nachdem, wer sich an uns wenden.

Folge 7: Und zwar insbesondere Mitbestimmungsfragen, also Fragen über Arbeitszeit, über

Folge 7: bestimmte Ordnungsverhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb,

Folge 7: Gesundheitsschutz, großes Thema im Moment in der Corona Krise, also all diese

Folge 7: Mitbestimmungsrechte in Fragen. Wenn darüber Streitigkeiten entstehen, sind die

Folge 7: Arbeitsgerichte auch zur Entscheidung berufen. Und dann gibt es noch einen ganzen kleinen

Folge 7: Teil unserer Tätigkeit, der aber in der Öffentlichkeit in den zurückliegenden Jahren sehr

Folge 7: wahrgenommen wurde. Wir sind nämlich auch zuständig für die Entscheidungen in Streik-

Folge 7: Situationen, da wär die Frage, ob ein Streik rechtswidrig ist und unterbunden werden muss.

Folge 7: So erinnere ich an die Streiks bei der Bahn oder einen großen Flugbetrieb hier in

Folge 7: Deutschland, darüber hinaus die Fluglotsen und auch wenn da Fragen zu entscheiden

Folge 7: waren, sind da die Arbeitsgerichte zuständig und dann muss in diesen Fällen natürlich sehr

Folge 7: schnell entschieden werden. Und vor allen Dingen sind auch ganz viele Menschen davon

Folge 7: betroffen und deswegen wird das gerade in der Öffentlichkeit auch sehr wahrgenommen,

Folge 7: ist aber natürlich ein doch sehr kleiner Teil unserer Tätigkeiten.

Folge 7: Adina Murrer

Folge 7: Nun haben Sie es schon angesprochen, die Corona Krise hat natürlich auch die Gerichte zum

Folge 7: Teil lahmgelegt. Jetzt ist alles wieder etwas hochgefahren. Vielleicht können Sie uns auch

Folge 7: nochmal erzählen, wie die Arbeitsgerichtsbarkeit, speziell natürlich das Landesarbeitsgericht

Folge 7: mit der Corona Krise umgegangen ist, was sich in den Arbeitsabläufen verändert hat, in der

Folge 7: Arbeitsweise.

Folge 7: Frank Woitaschek

Folge 7: Natürlich hat uns auch Mitte März die Situation voll getroffen. Glücklicherweise trifft das

Folge 7: Wort lahmgelegt nicht ganz zu, weil wir bei den Arbeitsgerichten und auch beim hessischen

Folge 7: Landesarbeitsgericht, den Sitzungensbetrieb nicht vollständig nur auf Eilverfahren, also das,

Folge 7: was unbedingt und schnell entschieden werden muss, reduziert haben, sondern wir haben

Folge 7: darüber hinaus auch Kündigungsverfahren weiter entschieden, mit Blick darauf, dass auch

Folge 7: dort der Zeitdruck natürlich da ist.

Folge 7: Die Menschen wollen verständlicherweise eine Entscheidung schnell, was ihr

Folge 7: Arbeitsverhältnis anbelangt, sowohl die Arbeitnehmer wie die Arbeitgeber auch. Und

Folge 7: insoweit war das zwar reduziert, aber nicht vollständig lahmgelegt und wir haben dann auch

Folge 7: schon recht frühzeitig ab Ende April wieder begonnen, den Sitzungsbetrieb hochzufahren.

Folge 7: Also über das, was wir ohnehin gemacht haben, natürlich unter Berücksichtigung von

Folge 7: Schutzmaßnahmen, die wir auch jetzt immer noch fortentwickeln. Also wir versuchen auch

Folge 7: im Moment noch besser zu werden, jeden Tag machen wir uns natürlich auch die

Folge 7: Erfahrungen der letzten Woche zunutze. Und seit dem 11. Mai ist es so, dass man eigentlich

Folge 7: vom Sitzungsbetrieb wieder im Normalbetrieb sprechen kann, ja. Wir haben in den

Folge 7: Sitzungssälen natürlich Plexiglas, sofern das gewünscht ist, da, wo die Abstände

Folge 7: unproblematisch eingehalten werden können, nicht. Wir haben zusätzliche, wir nennen das

Folge 7: Sitzungsmanager, also externes Personal, die auf den Gängen dafür sorgen, jedenfalls dafür

Folge 7: sorgen sollen, manche sind auch nicht ganz Bewerber auf Anhieb, die zu uns kommen, dass

Folge 7: der Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten wird. Sie schauen darüber hinaus,

Folge 7: dass gut gelüftet wird, sowohl in den Gängen selbst wie auch in den Sitzungssälen, wenn

Folge 7: Unterbrechungen da sind, sie desinfizieren dann auch die Kontaktfläche - also all das sind

Folge 7: Dinge, um die wir uns bemüht haben.

Folge 7: Darüber hinaus sind wir auch zu räumlicher und zeitliche Entzerrung gekommen. Also wir

Folge 7: haben den Korridor, in dem verhandelt wird, erheblich ausgedehnt. Hier in Frankfurt,

Folge 7: sowohl beim Arbeitsgericht wie auch beim Landesarbeitsgericht, können wir jetzt

Folge 7: verhandeln zwischen 9 und 19 Uhr und machen das auch und diese zeitliche Entzerrung

Folge 7: führt natürlich auch dazu, dass weniger Menschen auf einmal im Gebäude sind und das ist

Folge 7: natürlich in Anbetracht des fortbestehenden Infektionsrisiko natürlich angenehm und

Folge 7: hilfreich.

Folge 7: Ansonsten ist es so, das will ich auch in dem Zusammenhang ansprechen, dass wir natürlich

Folge 7: zum einen die Bediensteten des Landes Hessen haben, also den nicht richterlichen Teil, die

Folge 7: richterlichen Kolleginnen und Kollegen, die, und das muss ich wirklich sehr lobend

Folge 7: erwähnen, in dieser Zeit von Anbeginn an dabeigeblieben sind, sich haben nicht erschrecken

Folge 7: lassen von den Infektionensgeschehen. Aber es kommt noch eine weitere Gruppe an

Folge 7: Menschen hinzu, die für unsere Rechtsprechung absolut notwendig sind und da meine ich

Folge 7: die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und auch das will ich hier ganz positiv

Folge 7: erwähnen und ansprechen, die auch, obwohl auch dort sehr viel ältere Menschen dabei

Folge 7: sind, die durchaus für sich in Anspruch nehmen können, zu der Risikogruppe zu gehören, die

Folge 7: möglicherweise auch vielleicht gesundheitliche Einschränkungen haben. Aber alle, wirklich

Folge 7: durchweg alle, sind dabeigeblieben, konnten geladen werden zu den Sitzungen, denn wir

Folge 7: können Urteile nur fällen, wenn sowohl in der ersten wie auch in der zweiten Instanz, wenn

Folge 7: die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der mündlichen Verhandlung dabei sind.

Folge 7: Und deswegen ist das von entscheidender Bedeutung und auch da gilt mein Dank dieser

Folge 7: Gruppe an Personen, die wirklich dabei geblieben sind und sich eingesetzt haben für uns.

Folge 7: Adina Murrer

Folge 7: Es gibt neben den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern auch Schöffinnen, Schöffe und

Folge 7: Geschworene. Könnten Sie uns einmal bitte erklären, worin die Unterschiede liegen?

Folge 7: Frank Woitaschek

Folge 7: Ich will es gerne mal versuchen, da wir in der Arbeitsgerichtsbarkeit nur, in

Folge 7: Anführungszeichen, ehrenamtliche Richter haben. Also letztlich ist das Verständnis vielleicht

das Grundlegende. Zunächst einmal: All das sind Begrifflichkeiten, die für die Beteiligung von

das Grundlegende. Zunächst einmal: Bürgerinnen und Bürger an der Urteilsfindung stehen. Das haben wir in allen Bereichen

das Grundlegende. Zunächst einmal: unserer Gerichtsbarkeiten in Deutschland, dass wir mit ehrenamtlichen Richtern zu tun

das Grundlegende. Zunächst einmal: haben. Die Begrifflichkeit Schöffe ist dann etwas, was aus dem Strafverfahren kommt. Das

das Grundlegende. Zunächst einmal: sind die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, oder auch Laienrichter nennen wir ja alle

das Grundlegende. Zunächst einmal: durchaus auch umgangssprachlich hier diese Personen, die in den Hauptverhandlung bei der

das Grundlegende. Zunächst einmal: Strafgerichten dabei sind.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Der Begriff Geschworener ist jetzt einer, den wir in der Bundesrepublik so nicht mehr

das Grundlegende. Zunächst einmal: verwenden. Wir haben zwar noch Schwurgerichte, so nennen wir die Großen Strafkammer

das Grundlegende. Zunächst einmal: soweit ich weiß, es ist nicht mein Bereich, das Strafrecht, aber ich bin mir sicher, dass es so

das Grundlegende. Zunächst einmal: ist. Aber auch da sprechen wir nicht mehr von Geschworenen, sondern sprechen von

das Grundlegende. Zunächst einmal: Schöffin und Schöffen. Aber der große Unterschied ist, dass bei den Schöffin und Schöffen

das Grundlegende. Zunächst einmal: eine Verpflichtung besteht, also das kann jede Bürgerin, jeden Bürger treffen, dass man

das Grundlegende. Zunächst einmal: herangezogen wird, das ist bei den Arbeitsgerichten etwas anders.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Adina Murrer

das Grundlegende. Zunächst einmal: Wo kommt denn eigentlich diese Tätigkeit her? Also dass es neben den Berufsrecht dann

das Grundlegende. Zunächst einmal: auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter gibt?

das Grundlegende. Zunächst einmal: Frank Woitaschek

das Grundlegende. Zunächst einmal: Ja, historisch verorten lässt sich das in der Demokratiebewegung 18./19. Jahrhundert.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Letztlich ging es um die Kontrolle der Richterinnen und Richter. Aus der Ecke kommt das und

das Grundlegende. Zunächst einmal: die Tradition der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist

das Grundlegende. Zunächst einmal: schon sehr lang, es geht zurück auf das Gewerbegerichtsgesetz von 1890. Da war

das Grundlegende. Zunächst einmal: festgeschrieben erstmals, dass die Besetzung der Arbeitsgerichte aus Berufsrichter und

das Grundlegende. Zunächst einmal: ehrenamtlicher Richterinnen und Richtern besteht, dürften damals allerdings fast

das Grundlegende. Zunächst einmal: ausschließlich Männer gewesen sein, also Richter.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Soweit hat das in der Arbeitsgerichtsbarkeit auch schon eine lange, sehr lange Tradition

das Grundlegende. Zunächst einmal: historisch betrachtet und es wird auch heute von allen beteiligten Kreisen, die mit der

das Grundlegende. Zunächst einmal: Arbeitsgerichtsbarkeit zu tun haben, in außerordentlichem Maße begrüßt, dass wir auch mit

das Grundlegende. Zunächst einmal: ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzte Spruchkammer haben.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Adina Murrer

das Grundlegende. Zunächst einmal: Warum ist es denn überhaupt notwendig, ehrenamtliche Richterinnen und Richter, also

das Grundlegende. Zunächst einmal: auch keine Berufsrichter, in das Urteil bzw. in Gerichtsverfahren mit einzubinden?

das Grundlegende. Zunächst einmal: Frank Woitaschek

das Grundlegende. Zunächst einmal: Die Einbindung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist natürlich zum einen der

das Grundlegende. Zunächst einmal: Kontrolle der Berufsrichterinnen und -richter geschuldet, das ist dieses traditionelle

das Grundlegende. Zunächst einmal: Argument aus der Historie gewachsen. Heute steht natürlich für uns im Vordergrund, die

das Grundlegende. Zunächst einmal: Beteiligung der Sachkunde, der Erfahrungen aus dem Berufsleben in den jeweiligen

das Grundlegende. Zunächst einmal: Kammern der Arbeitsgerichte, es hilft bei der Akzeptanz der Entscheidung. Das ist auch in

das Grundlegende. Zunächst einmal: der Praxis immer wieder zu beobachten, dass, wenn das Verfahren vielleicht nicht so ganz

das Grundlegende. Zunächst einmal: glücklich in der mündlichen Verhandlung verläuft, dass Blickkontakt aufgenommen wird mit

das Grundlegende. Zunächst einmal: der Seite, entweder Arbeitnehmer oder Arbeitgeberseite, von der man sich dann vielleicht

das Grundlegende. Zunächst einmal: Hilfe erhofft. Und da wir feste Sitzordnung haben, ist es nämlich so, dass vom Vorsitzenden

das Grundlegende. Zunächst einmal: aus betrachtet der Arbeitgeber Beisitzer immer rechts und der Arbeitnehmer Beisitzer links

das Grundlegende. Zunächst einmal: sitzt, weiß man auch, auf welche Seite man schauen muss, sondern an wen man sich Hilfe

das Grundlegende. Zunächst einmal: suchend versuchen kann zu wenden. Aber das ist natürlich auch ein Punkt, dass es einfach

das Grundlegende. Zunächst einmal: darum geht, die Akzeptanz zu schaffen, dass es letztlich eine einheitliche Entscheidung einer

das Grundlegende. Zunächst einmal: Kammer ist, besetzt mit einer Berufsrichterin, einem Berufsrichter und ehrenamtlichen

das Grundlegende. Zunächst einmal: Richtern, jeweils von der Arbeitnehmer und der Arbeitgeberseite. Aber gerade natürlich

das Grundlegende. Zunächst einmal: wichtig die Vermittlung der Praxis in den Entscheidungen selbst bei der

das Grundlegende. Zunächst einmal: Entscheidungsfindung.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Adina Murrer

das Grundlegende. Zunächst einmal: Was muss man denn als ehrenamtlicher Richter oder ehrenamtliche Richterin mitbringen,

das Grundlegende. Zunächst einmal: um beispielsweise jetzt am Landesarbeitsgericht tätig zu werden? Welche Voraussetzungen

das Grundlegende. Zunächst einmal: müssen erfüllt sein?

das Grundlegende. Zunächst einmal: Frank Woitaschek

das Grundlegende. Zunächst einmal: Voraussetzungen, um ehrenamtliche Richterinnen oder Richter in der Arbeitsgerichtbarkeit

das Grundlegende. Zunächst einmal: zu werden, welche, in dem Zusammenhang nochmal gesagt, das Interessante ist ja, dass wir

das Grundlegende. Zunächst einmal: durch alle drei Instanzen ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben. Also sowohl bei

das Grundlegende. Zunächst einmal: den beiden Tatsachen Instanzen, bei den Arbeitsgerichten und dem Landesarbeitsgericht,

das Grundlegende. Zunächst einmal: aber auch beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt gibt es ehrenamtliche Richterinnen und

das Grundlegende. Zunächst einmal: Richter in den Senaten. Und das Modell, was der Gesetzgeber sich vorstellt, ist, dass man

das Grundlegende. Zunächst einmal: eine gewisse Erfahrung sammelt und durch die Instanzen geht.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Das ist aber nicht zwingend. Zwingende Voraussetzung ist aber ein Mindestalter, das liegt

das Grundlegende. Zunächst einmal: bei den Arbeitsgerichten bei 25, bei den Landesarbeitsgericht bei 30 und mit 35 Jahren darf

das Grundlegende. Zunächst einmal: man dann auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Bundesarbeitsgericht werden.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Dazu ist die Voraussetzung eine weitere, dass man, jedenfalls was die Arbeitsgerichte

das Grundlegende. Zunächst einmal: angeht, im Bezirk des Arbeitsgerichts wohnen oder arbeiten muss. Das ist dann bei den

das Grundlegende. Zunächst einmal: Landesarbeitsgericht, weil sich das auch für das ganze Land Hessen erstreckt, natürlich

das Grundlegende. Zunächst einmal: etwas einfacher, sein Wohnsitz oder seine Arbeitsstelle in Hessen zu haben.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Und beim Bundesarbeitsgericht kommt noch eine spezielle Expertise hinzu, da steht nämlich

das Grundlegende. Zunächst einmal: im Gesetz drin, man soll besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des

das Grundlegende. Zunächst einmal: Arbeitslebens haben, was auch immer das genau im Einzelnen heißen mag.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Adina Murrer

das Grundlegende. Zunächst einmal: Wie kann ich nun das Amt der ehrenamtlichen Richtertätigkeit aufnehmen? Kann man sich

das Grundlegende. Zunächst einmal: dafür beispielsweise bewerben?

das Grundlegende. Zunächst einmal: Frank Woitaschek

das Grundlegende. Zunächst einmal: Bewerben wäre gut. Also das funktioniert vielleicht zum Teil. Also das Vorschlagsrecht liegt

das Grundlegende. Zunächst einmal: bei den Gewerkschaften und bei den Arbeitgeberverbänden. Die erstellen Listen und aus

das Grundlegende. Zunächst einmal: diesen Listen werden letztlich die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter durch das

das Grundlegende. Zunächst einmal: Ministerium, hier in Hessen ist es das Justizministerium, ernannt und ausgewählt, und zwar

das Grundlegende. Zunächst einmal: in einem angemessenen Verhältnis. Also das sollen zu gleichen Teilen ehrenamtliche

das Grundlegende. Zunächst einmal: Richterinnen und Richter aus dem Arbeitnehmer Bereich wie aus dem Arbeitgeberbereich

das Grundlegende. Zunächst einmal: sein. Ich will vielleicht nochmal ganz kurz ausholen, Frau Murrer, es gibt natürlich auch

das Grundlegende. Zunächst einmal: Situationen, in denen man nicht ehrenamtlicher Richter werden kann. Also es gibt auch

das Grundlegende. Zunächst einmal: Ausschlusskriterien. Dazu gehört einmal die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

das Grundlegende. Zunächst einmal: und gewisse Vorstrafen. Also wenn es da eine Voraussetzung in der Hinsicht fehlt, dann

das Grundlegende. Zunächst einmal: kann kann man nicht ehrenamtliche Richter oder Richterin werden. Auch wenn man nicht

das Grundlegende. Zunächst einmal: das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt und das letztlich ist dann bedeutend, wenn

das Grundlegende. Zunächst einmal: die deutsche Staatsbürgerschaft fehlt. Und ein dritter Punkt, aber der, glaube ich, ist auch

das Grundlegende. Zunächst einmal: für jeden verständlich, ich kann auch dann nicht ehrenamtliche Richterin oder Richter in der

das Grundlegende. Zunächst einmal: Arbeitsgerichtsbarkeit werden, wenn ich selbst an einem Arbeitsgericht beschäftigt bin.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Das ist glaube ich auch naheliegend. Ansonsten ist es wie gesagt so, die Bestellung erfolgt

das Grundlegende. Zunächst einmal: durch das Ministerium und zwar jeweils auf fünf Jahre. Und in dieser Zeit ist man bestellt

das Grundlegende. Zunächst einmal: und wird dann über die Geschäftsverteilung eines jeden Gerichtes, einem Spruchkörper, so

das Grundlegende. Zunächst einmal: nennen wir die Kammern, zugewiesen. Da gibt es dann Listen und aus diesen Listen werden

das Grundlegende. Zunächst einmal: die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter herangezogen. Und das geschieht natürlich

das Grundlegende. Zunächst einmal: nicht beliebig, sondern da es auch bei den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern so ist,

das Grundlegende. Zunächst einmal: dass das natürlich neutrale, unabhängige Richterinnen und Richter sind und es darf dieses

das Grundlegende. Zunächst einmal: System natürlich nicht willkürlich sein, sondern sie müssen nach einem bestimmten Prinzip

das Grundlegende. Zunächst einmal: geladen werden, um letztlich, und das ist wieder sehr wichtig, auch dem Recht auf den

das Grundlegende. Zunächst einmal: gesetzlichen Richter genüge zu tun. Das ist etwas, was im Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des

das Grundlegende. Zunächst einmal: Grundgesetzes steht, dass nämlich jeder seinem gesetzlichen Richter nicht entzogen werden

das Grundlegende. Zunächst einmal: darf. Das heißt, wir müssen nachweisen können, jederzeit, warum eine bestimmte

das Grundlegende. Zunächst einmal: ehrenamtliche Richterin, ein bestimmter ehrenamtlicher Richter zu einem Termin geladen

das Grundlegende. Zunächst einmal: wurde und damit Teil des an diesem Tag tätigen Spruchkörpers war und einen bestimmten

das Grundlegende. Zunächst einmal: Fall entscheiden durfte.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Wenn da Fehler gemacht werden, dann kann das auch im Nachgang sehr unangenehm

das Grundlegende. Zunächst einmal: werden. Beispielsweise beim Landesarbeitsgericht ist das ein absoluter Revisionsgrund,

das Grundlegende. Zunächst einmal: wenn das Gericht in dieser Hinsicht nicht ordnungsgemäß besetzt ist, das heißt, wenn wir

das Grundlegende. Zunächst einmal: einen Fehler gemacht haben bei der Ladung einer ehrenamtlichen Richterin oder eines

das Grundlegende. Zunächst einmal: ehrenamtlichen Richters. Deswegen ist es auch besonders wichtig für die Mitarbeiterinnen

das Grundlegende. Zunächst einmal: und Mitarbeiter der Service Einheiten, so nennen wir hier die Geschäftsstellen der Gerichte,

das Grundlegende. Zunächst einmal: zu dokumentieren, wenn beispielsweise jemand wegen Urlaub oder Krankheit oder

das Grundlegende. Zunächst einmal: beruflicher Verhinderung absagen, eine andere Person geladen werden muss, das muss

das Grundlegende. Zunächst einmal: ordnungsgemäß dokumentiert sein, damit es jederzeit nachvollzogen werden kann.

das Grundlegende. Zunächst einmal: Adina Murrer

das Grundlegende. Zunächst einmal: Herr Woitaschek, werfen wir einen Blick in die Praxis. Wie kann man sich nun die Ausübung

das Grundlegende. Zunächst einmal: der ehrenamtlichen Richter-Tätigkeit vorstellen und welche Rechte haben diese

das Grundlegende. Zunächst einmal: Ehrenamtler?

das Grundlegende. Zunächst einmal: Frank Woitaschek

das Grundlegende. Zunächst einmal: Vielleicht zum äußeren Ablauf zunächst gesagt. Es gibt so eine Faustformel, dass jeder circa

das Grundlegende. Zunächst einmal: einmal im Vierteljahr drankommt. Das gilt sowohl für die erste wie die zweite Instanz. Und

dieses Drankommen sieht so aus: Sie werden ordnungsgemäß geladen durch die Gerichte,

dieses Drankommen sieht so aus: müssen das auch bestätigen. Und in der ersten Instanz werden an einem Sitzungstag in der

dieses Drankommen sieht so aus: Regel deutlich mehr Verfahren verhandelt als es in der Berufungsinstanz ist. Und deswegen

dieses Drankommen sieht so aus: ist es nicht möglich, den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern organisatorisch nicht

dieses Drankommen sieht so aus: möglich, im Vorfeld quasi eine Kopie oder Auszüge aus der Akte zu schicken. Das heißt, die

dieses Drankommen sieht so aus: Vorbereitung auf die eigentliche Sitzung findet dann am jeweiligen Sitzungstag statt, indem

dieses Drankommen sieht so aus: man gemeinsam bespricht, welche Fälle anstehen. Es ist allerdings auch so, wenn man das

dieses Drankommen sieht so aus: möchte, als ehrenamtliche Richterinnen und Richter, man kann auch vorab in die Akten

dieses Drankommen sieht so aus: schauen, kann dann einen Termin vereinbaren, vorher kommen. Das schaffen aber die

dieses Drankommen sieht so aus: wenigsten in der Regel, weil sie natürlich selbst auch berufstätig sind und unter Zeitdruck

dieses Drankommen sieht so aus: natürlich steht. Ein Verhandlungstag dauert dann in der Regel von 9 bis 13, manchmal auch

dieses Drankommen sieht so aus: 14, 15 Uhr. Je nachdem, wie lange die Verfahren sich rausziehen und was die Frage jetzt der

dieses Drankommen sieht so aus: stillen Berechtigung oder der Wertigkeit, ich will es mal so salopp bezeichnen, der

dieses Drankommen sieht so aus: Berufsrichterin des Berufsrichters und dann der ehrenamtlich ehrenamtlichen Richterinnen

dieses Drankommen sieht so aus: und Richter anbelangt, ist es so, dass die Spruchkörper, also die Kammern in der ersten und

dieses Drankommen sieht so aus: zweiten Instanz jeweils mehrheitlich mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzt

dieses Drankommen sieht so aus: sind, weil wir haben einen Berufsrichter, eine Berufsrichterin und jeweils dann eine

dieses Drankommen sieht so aus: ehrenamtliche Richterin, einen ehrenamtlichen Richter von Arbeitgeber- und

dieses Drankommen sieht so aus: Arbeitnehmerseite.

dieses Drankommen sieht so aus: Das heißt wiederum, wenn es zu einem Urteil kommt und man sich bespricht und man sich

dieses Drankommen sieht so aus: nicht einigen kann, muss man abstimmen. Das wäre das Prozedere, natürlich findet das alles

dieses Drankommen sieht so aus: hinter verschlossenen Türen statt, weil das Beratungsgeheimnis des jeweiligen

dieses Drankommen sieht so aus: Spruchkörpers der Kammer ist. Aber das muss da besprochen werden und wenn die sich

dieses Drankommen sieht so aus: nicht einig werden, müssen sie abstimmen. Dann ist die Situation so, dass tatsächlich ein

dieses Drankommen sieht so aus: Mann als Berufsrichterin, als Berufsrichter auch überstimmt werden kann, mit der weiteren

dieses Drankommen sieht so aus: Folge, dass man dann ein Urteil schreibt, hinter dem man eigentlich nicht steht, aber so ist

dieses Drankommen sieht so aus: das. Und wenn man natürlich auch im Urteilstext nicht zu erkennen geben darf, wie denn

dieses Drankommen sieht so aus: letztlich diese Entscheidung zustande gekommen ist, weil das ist Beratungsgeheimnis der

dieses Drankommen sieht so aus: jeweiligen Kammer

dieses Drankommen sieht so aus: Adina Murrer

dieses Drankommen sieht so aus: Ist Ihnen das vielleicht schon mal passiert?

dieses Drankommen sieht so aus: Frank Woitaschek

dieses Drankommen sieht so aus: Frau Murrer, da der Fall über 20 Jahre zurückliegt, erzähle ich's gerne. Also mir ist als junger

dieses Drankommen sieht so aus: Richter tatsächlich so eine Situation passiert und ich sage mal ganz kurz, worum es ging. Es

dieses Drankommen sieht so aus: ging um die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin der Personalabteilung eines großen

dieses Drankommen sieht so aus: Supermarktes und deren Aufgabe war, sie musste auf das Zeiterfassungssystem achten. Also

dieses Drankommen sieht so aus: sie hatte die Berechtigung, auch dort erfasste Arbeitszeiten im Nachhinein zu ändern, was

dieses Drankommen sieht so aus: immer wieder erforderlich ist, wenn Arbeitszeit elektronisch erfasst wird. Und diese

dieses Drankommen sieht so aus: Möglichkeit hat sie genutzt, dann hat sie sich selbst etliche Stunden immer zukommen

dieses Drankommen sieht so aus: lassen, die sie tatsächlich gar nicht gearbeitet hatte.

dieses Drankommen sieht so aus: Und das über ganz viele Jahre. Und irgendwann flog das auf mit der Konsequenz, sie wurde

dieses Drankommen sieht so aus: fristlos gekündigt. Für mich als junger Richter ein glasklarer Fall in der Vorbereitung, weil an

dieses Drankommen sieht so aus: der fristlose Kündigung gab's nichts zu deuteln. Es kam dann in der Beratung etwas anders,

dieses Drankommen sieht so aus: weil ich hatte zwei von mir sehr geschätzte ehrenamtliche Richter. Der eine Personalleiter

dieses Drankommen sieht so aus: eines großen Unternehmens, der andere sogar Gesamt-Betriebsratsvorsitzende eines sehr

dieses Drankommen sieht so aus: großen Chemieunternehmens und beide waren sich einig, da braucht man keine Kündigung,

dieses Drankommen sieht so aus: da tut's auch eine Abmahnung, die sollte weiterarbeiten dürfen. Das hat mich natürlich in

dieses Drankommen sieht so aus: größere Schwierigkeiten gestürzt. Ich wusste jetzt nicht so richtig wie mit der Situation

dieses Drankommen sieht so aus: umzugehen. Und wir haben dann ziemlich lange besprochen, uns hinter den verschlossenen

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Wir haben eine Art Vergleich

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: beschlossen, wenn ich das so nennen darf. Sie ist dann mit einer ordentlichen Kündigung in

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: der ersten Instanz, die haben wir als rechtmäßig erachtet, und die außerordentliche

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Kündigung, die ausgesprochen war, für unwirksam erklärt. Das hat allerdings in der

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Berufungsinstanz nicht gehalten. Ich habe dann die Akte ein Jahr später zurückbekommen

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: und dann war die fristlose Kündigung bestätigt, weil es an der auch rein juristisch betrachtet

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: kein vorbeigehen gab.

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Adina Murrer

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Sie haben zu Beginn erwähnt, dass man für mindestens fünf Jahre herangezogen werden

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: kann. Gibt es auch eine Möglichkeit vorher, sich dieser ehrenamtlichen Tätigkeit zu

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: entziehen?

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frank Woitaschek

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Es gibt die Möglichkeit, das ehrenamtliche Richteramt vorzeitig niederzulegen. So nennt das

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Gesetz das beispielsweise, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat oder aus

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: gesundheitlichen Gründen daran gehindert ist, das Amt ordnungsgemäß wahrzunehmen.

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Auch wenn man durch diese ehrenamtliche Tätigkeit eben so in Anspruch genommen wird,

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: dass die Übernahme einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit für die Allgemeinheit, und

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: letztlich auch besteht die Möglichkeit für die die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter,

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: die schon seit zehn Jahren das Amt ausüben, die haben dann die Berechtigung, auch dieses

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Amt niederzulegen.

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Es kann auch aus anderen Gründen zu einer vorzeitigen Beendigung kommen. Und zwar

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: nennen wir das Amtsentbindungen. Eine Amtsentbindung ist immer dann möglich, wenn im

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Nachhinein herauskommt, dass eine Voraussetzung gefehlt hat, also beispielsweise

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: vielleicht das Mindestalter nicht gestimmt hat, aber eher die Voraussetzung, dass man nicht

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: berufstätig oder nicht wohnhaft ist im Bezirk des jeweiligen Arbeitsgericht. Sollte so etwas

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: bekanntwerden, gibt's die Möglichkeit, einen Antrag auf Amtsentbindungen zu stellen. Der

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: kann durch das Ministerium oder durch die betreffende Person selbst gestellt werden und

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: darüber entscheidet dann eine Kammer des Landesarbeitsgerichts, ob das rechtmäßig ist

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: oder nicht. Genau das Gleiche gilt, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich wegfallen,

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: sollte man weder seinen Wohnsitz noch seine Arbeitsstelle im Bezirk des jeweiligen

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Arbeitsgerichts haben. Auch dann wird man vom Amt entbunden. Das muss aber durch

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: gerichtliche Entscheidung geschehen und bis zu dieser gerichtlichen Entscheidung ist man

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: auch weiter verpflichtet, als ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig zu sein.

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Adina Murrer

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Also ist eine Versetzung in einen anderen Bezirk auch nicht möglich?

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frank Woitaschek

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Also eine Versetzung ist leider nicht möglich. Aber in der Tat ist es so, Frau Murrer, dass sich

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: die ehrenamtlichen Richter dann immer wieder melden und fragen "Wie sieht das denn

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: aus? Ich gehe jetzt entweder sogar in ein anderes Bundesland oder ziehe jedenfalls in einen

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Bezirk eines anderen Arbeitsgerichts hier in Hessen, kann ich dort weiter tätig werden?“,

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: und dann ist es aber so, dass ich zunächst darauf verweisen muss, da liegt ein

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Amtsentbindungsgrund vor, aber dann kann man sich natürlich dort wieder vorschlagen

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: lassen und kann dann auch zu ehrenamtlicher Richter neue Richter ernannt werden.

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Adina Murrer

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Erhalten die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter auch eine Art

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit?

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frank Woitaschek

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Ja, also eine Aufwandsentschädigung wird gezahlt, da es ein Ehrenamt ist. Kann man

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: natürlich. Oder soll man nichts damit verdienen? Aber man soll natürlich auch nicht mit

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: irgendwelchen Beträgen Verluste eingehen, deswegen kriegt man natürlich die entgangene

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Arbeitsvergütung ersetzt für diese Stunden, die man hier als ehrenamtliche Richterinnen

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: oder Richter verbringt und darüber hinaus auch wenn natürlich Fahrtkosten, Parkkosten

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: oder alle diese Dinge, die anfallen können, die werden ersetzt durch uns.

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Adina Murrer

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Muss dann auch eine Art Mindestanzahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter tätig sein,

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: um den Geschäftsbereich behaupt aufrechtzuerhalten? Sie haben es übrigens schon mal

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: angedeutet und vielleicht auch noch die Frage nachgestellt, wie viele ehrenamtliche

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Richterinnen und Richter gibt es denn derzeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit?

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frank Woitaschek

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Im Moment ist es so, dass wir rund 2400 ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit haben in beiden Instanzen. Und diese Zahl wird auch

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: immer sorgfältig ermittelt anhand der Kammern und die einzelnen Gerichte müssen da

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: entsprechende Meldung machen, wie viele Richterinnen und Richter sind ausgeschieden

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: und dann wird ermittelt, wie viele neu ernannt werden müssen. Also man achtet schon,

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: oder wir achten sehr genau darauf, das Ministerium, dass diese Zahl auch stimmt, sodass die

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Belastung natürlich auch für die Einzelnen nicht zu hoch wird.

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Denn daran will ich nochmal erinnern, alle machen das wegen ihrer Berufstätigkeit an, sie

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: machen es gerne. Viele machen es auch, um für sich selbst etwas mitzunehmen, was mit

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Sicherheit auch empfehlenswert ist. Also wenn man in dieser Verhandlungssituation dort

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: über arbeitsrechtliche Fälle entscheidet, kann man immer etwas mitnehmen für die eigene

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Tätigkeit, sei es als Betriebsrat oder als Personalrat.

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Adina Murrer

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Sie haben bereits erwähnt, dass auch sogenannte Listen angefertigt werden, vielleicht

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: werden hierbei auch die Geschlechter erfasst. Wie sieht denn das Verhältnis der

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus? Ist es ausgewogen oder sind beispielsweise

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: mehr Männer oder mehr Frauen tätig?

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frank Woitaschek

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Das Verhältnis ist leider nicht ausgewogen und wir haben ungefähr ein Drittel Frauen und

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: zwei Drittel Männer und das entspricht auch nicht dem Geschlechterverhältnis bei den

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Da sind Frauen durchaus in der Mehrheit, auch wenn

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: man die sieben Arbeitsgerichte betrachtet. In Hessen werden fünf von Frauen geleitet und

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: zwei von Männern. Also die Frauen sind unter den Berufsrichterinnen und den

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Berufsrichtern recht stark repräsentiert und das findet sich bei den ehrenamtlichen

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Richterinnen und Richtern leider nicht so. Insoweit würde ich persönlich mir wünschen, dass

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: wir auch noch deutlich mehr Frauen unter den erlangten Richterinnen und Richtern haben

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: können.

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Adina Murrer

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Herr Woitaschek, mit diesen Worten sind wir am Ende unseres Gesprächs. Vielen Dank für

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: die spannenden Einblicke in die durchaus wichtige Tätigkeit ehrenamtlicher Richterinnen

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: und Richter. Vielleicht kann sich jetzt auch der eine oder andere Zuhörer bzw. Zuhörerinnen

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: für dieses Amt begeistern.

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frank Woitaschek

Türen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen: Frau Murrer, das würde mich freuen. Ich kann nur für die Tätigkeit werben und kann sagen,

jeder kann für sich was mitnehmen. Und vor allen Dingen: Es ist ein Ehrenamt, es ist eine

jeder kann für sich was mitnehmen. Und vor allen Dingen: Tätigkeit für die Gesellschaft und von äußerster Wichtigkeit.

jeder kann für sich was mitnehmen. Und vor allen Dingen: Adina Murrer

jeder kann für sich was mitnehmen. Und vor allen Dingen: Auch ich bedanke mich bei Ihnen für das Zuhören und freue mich schon auf die nächste

jeder kann für sich was mitnehmen. Und vor allen Dingen: Folge, wenn es wieder heißt Zeit für "Justitia der Justiztalk aus Hessen".

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.